Schichtplaner

Auftragsverarbeitungsvertrag

Auftragsverarbeitungsvertrag ("AVV")

zwischen

RPS Planungssysteme GmbH
Agnes-Pockels-Str. 2
63457 Hanau
(nachfolgend "Auftragnehmer" genannt)

und

dem Benutzer (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) der vom Auftragnehmer angebotenen cloudbasierten Software.

Allgemeines

Der Auftraggeber und der Auftragnehmer (nachfolgend auch "Parteien" genannt) haben einen Nutzungsvertrag geschlossen, der den Auftragnehmer verpflichtet, personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers zu verarbeiten.

Dieser AVV bildet einen Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB").

Mit der Annahme der AGB haben die Parteien diesen AVV als Teil des Nutzungsvertrags akzeptiert, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen erfolgt.

Gegenstand und Dauer des Vertrags

  • Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber cloudbasierte Softwaredienstleistungen (SaaS) zur betrieblichen Planung, die den Zugriff auf Mitarbeiter-, Kunden-, Projekt- und Abrechnungsdaten ermöglichen.

  • Dieser Vertrag konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Parteien im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten.

  • Die Laufzeit dieses AVV richtet sich nach der Laufzeit des Nutzungsvertrags, sofern sich aus den Bestimmungen des Auftragsverarbeitungsvertrages nicht darüber hinausgehende Verpflichtungen ergeben.

Art und Zweck der Datenverarbeitung

Der Auftragnehmer verarbeitet die vom Auftraggeber in der bereitgestellten Software erfassten Daten ausschließlich zu den ausdrücklich vereinbarten Zwecken.

Die verarbeiteten personenbezogenen Daten sind abhängig von den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten und können sich auf folgende Personen beziehen:

  • Mitarbeiter des Auftraggebers
  • Kunden des Auftraggebers und dessen Mitarbeiter
  • Dienstleister und Geschäftspartner des Auftraggebers und deren Mitarbeiter
  • vom Auftraggeber betreute Personen
  • Beteiligte der vom Auftraggeber durchgeführten Projekte

Die personenbezogenen Daten können folgende Informationen beinhalten:

  • Vor- und Nachnamen, Geburtstag
  • Kontaktdaten wie Telefonnummern, Email-Adressen, Wohnadressen
  • Personalstammdaten wie Personalnummern und Beschäftigungsstatus
  • Berufsbezeichnungen, Qualifikationen, Zugehörigkeiten zu Abteilungen und Arbeitsgruppen, Arbeitsrollen
  • Dienste, Soll- und Istarbeitszeiten, Über- oder Minderstunden, zugewiesene Schichtmodelle
  • An- und Abwesenheitszeiten (z.B. Urlaub oder Dienstreisen)
  • Urlaubsansprüche
  • Arbeitszeitzuschläge
  • Arbeitsplätze und Tätigkeiten
  • Vertretungsregelungen
  • Zahlungs- und Rechnungsdaten
  • Daten, die Nutzer in Kommentaren und Freitextfeldern übermitteln

Weisungsrecht

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nur auf Basis dokumentierter Weisungen des Auftraggebers, es sei denn, er ist gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet.

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften.

Pflichten des Auftragnehmers

  • Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber, wenn dieser durch Aufsichtsbehörden oder andere Stellen einer Kontrolle unterzogen wird oder wenn betroffene Personen ihm gegenüber Rechte geltend machen, soweit die Verarbeitung im Auftrag betroffen ist.

  • Der Auftragnehmer wird technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des Auftraggebers im Sinne des Art. 32 DSGVO treffen. Diese sind in Anlage 1 aufgeführt.

  • Eine Änderung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, wobei er sicherstellt, dass das vertraglich vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.

  • Der Auftragnehmer fertigt ohne vorherige Zustimmung durch den Auftraggeber im Rahmen der Auftragsverarbeitung keine Kopien oder Duplikate der Auftraggeber- Daten an. Hiervon ausgenommen sind Kopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung und zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen gemäß Nutzungsvertrag (einschließlich der Datensicherung) erforderlich sind, sowie Kopien, die zur Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.

Pflichten des Auftraggebers

  • Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen nach Art. 12 bis 22 DSGVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

  • Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.

  • Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge, Teilaufträge und Weisungen in der Regel schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen.

  • Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen beim Auftragnehmer in angemessenem Umfang und auf eigene Kosten selbst oder durch Dritte zu kontrollieren.

    Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig (in der Regel mindestens zwei Wochen vorher) über alle mit der Durchführung der Kontrolle zusammenhängenden Umstände zu informieren.

    Der Auftraggeber wird keine eigenen Kontrollen durchführen, sofern der Auftragnehmer den angeforderten Nachweis durch Vorlage eines geeigneten Testats oder eines marktüblichen Zertifikats erbringen kann. Als Nachweis dienen insbesondere Auditberichte, ISO/DIN-Zertifikate oder gleichwertige Prüfberichte.

Rechte der Betroffenen

Wendet sich eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung, Löschung oder Auskunft an den Auftragnehmer, wird der Auftragnehmer die betroffene Person an den Auftraggeber verweisen, sofern eine Zuordnung an den Auftraggeber nach Angaben der betroffenen Person möglich ist.

Der Auftragnehmer leitet den Antrag der betroffenen Person unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten auf Weisung soweit vereinbart. Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn das Ersuchen der betroffenen Person vom Auftraggeber nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht beantwortet wird.

Rückgabe und Löschung überlassener Daten und Datenträger

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Auftragnehmer sämtliche personenbezogenen Daten entweder löschen oder dem Auftraggeber auf Wunsch zurückgeben. Davon ausgenommen sind Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen.

Unterstützung des Auftragnehmers zur Einhaltung der Pflichten des Auftraggebers nach Art. 32-36 DSGVO

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der dem Auftragnehmer zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherige Konsultationen.

Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung des Nutzungsvertrages enthalten oder auf ein Fehlverhalten des Auftraggebers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung beanspruchen.

Unterauftragsverhältnisse

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die in Anlage 2 aufgeführten Unterauftragnehmer für die Verarbeitung von Daten im Auftrag einzusetzen.

Der Auftragnehmer hat mit den Unterauftragnehmern einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht.

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung eines Unterauftragnehmers.

Sofern der Auftraggeber keine Einwände gegen neue Unterauftragnehmer innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt dessen Einschaltung als durch den Auftraggeber genehmigt.

Der Auftragnehmer kann Dienste durch Unterauftragnehmer ganz oder teilweise von einem Standort außerhalb der Europäischen Union erbringen lassen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind (z.B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standardvertragsklauseln, genehmigte Verhaltensregeln).

Änderung dieses Auftragsverarbeitungsvertrages

Der Auftragnehmer behält sich vor, diesen Auftragsverarbeitungsvertrag einseitig zu ändern, wenn dies sachlich gerechtfertigt erscheint.

Sachlich gerechtfertigt sind Änderungen beispielsweise bei einer Erweiterung oder Änderung der bereitgestellten Software, einer Änderung der Rechts- oder Gesetzeslage (etwa, wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt) oder wenn durch unvorhersehbare Änderungen, die der Auftragnehmer nicht veranlasst und auf die der Auftragnehmer auch keinen Einfluss hat, das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird.

Voraussetzung einer Änderung ist stets, dass diese dem Auftraggeber zumutbar ist und nicht in sein bestehendes Weisungsrecht eingreift.

Verhältnis zum Nutzungsvertrag

Soweit in diesem Vertrag keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Bestimmungen des Nutzungsvertrags (AGB). Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und Regelungen aus sonstigen Vereinbarungen, insbesondere aus dem Nutzungsvertrag, gehen die Regelungen aus diesem Vertrag vor.

Schlussbestimmungen

  • Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

  • Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Anlage 1 zum Auftragsverarbeitungsvertrag: Technische und organisatorische Maßnahmen

Diese Anlage beschreibt die auf Seiten des Auftragnehmers im Rahmen des Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung (AVV) getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Einhaltung der geltenden DSGVO zu gewährleisten.

Vertraulichkeit

  • Zutrittskontrolle

    Es sind Maßnahmen ergriffen worden, die Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, verwehren.

    Maßnahmen:

    • kein unbefugter Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen
    • die Büroräume sind mit einer Schließanlage gesichert
    • Datenträger werden sicher aufbewahrt und angemessen vor Zugriff durch unbefugte Personen gesichert
    • in den Büroräumlichkeiten des Auftragnehmers werden keine Server zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten betrieben. Dazu nutzt der Auftragnehmer Dienste der im AVV aufgeführten Subunternehmer unter Beachtung der Vorgaben für Auftragsverarbeitung.
  • Zugangskontrolle

    Es sind Maßnahmen ergriffen worden, die gewährleisten, dass Unbefugte keinen Zugang zu Datenverarbeitungsanlagen des Auftragnehmers erhalten.

    Maßnahmen:

    • Authentifizierung von Benutzern mit Benutzername und Passwort
    • technisch erzwungene Passwortrichtlinie mit Mindestlänge und Komplexität
    • sämtliche Datenverarbeitungsanlagen sind passwortgeschützt
    • Passwörter werden grundsätzlich nicht im Klartext gespeichert und nur gehashed oder verschlüsselt übertragen
    • Einsatz von Antivirensoftware
    • Einsatz von Firewalls
    • Spamschutz für E-Mail-System
    • Nutzung von AWS IAM (Identity and Access Management) beim Zugriff auf Serverdaten
  • Zugriffskontrolle

    Es sind Maßnahmen ergriffen worden, die gewährleisten, dass die zur Benutzung der Datenverarbeitungsverfahren Befugten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden personenbezogenen Daten zugreifen können.

    Maßnahmen:

    • Server-Zugriff ist eingeschränkt auf autorisierte Benutzer
    • Benutzer müssen sich mit Benutzername und Passwort identifizieren
    • Detailliertes Berechtigungskonzept
    • Logins werden protokolliert
    • Protokollierung von Zugriffen zur Eingabe, Änderung und Löschung von Daten
    • Sichere Aufbewahrung von Datenträgern
  • Trennungskontrolle

    Es sind Maßnahmen ergriffen worden, die gewährleisten, dass Daten, welche für verschiedene Zwecke erhoben werden, getrennt verarbeitet werden.

    Maßnahmen:

    • logische Trennung von Datenbereichen unterschiedlicher Auftraggeber mit jeweils eigenen Zugriffsberechtigungen
    • rollenbasiertes Berechtigungskonzept
    • Trennung von Produktiv-, Test- und Entwicklungssystem

Integrität

  • Weitergabekontrolle

    Es sind Maßnahmen ergriffen worden, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.

    Maßnahmen:

    • Verschlüsselung von Speichermedien
    • gesicherter Datentransport (z.B. SSL, TLS)
    • Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und Löschung von Daten auf Basis eines Berechtigungskonzepts
  • Eingabekontrolle

    Es sind Maßnahmen ergriffen worden, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssystemen eingegeben, verändert oder gelöscht wurden.

    Maßnahmen:

    • Protokollierung der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten
    • Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung oder Löschung von Daten durch individuelle Benutzernamen

Verfügbarkeit und Belastbarkeit, rasche Wiederherstellbarkeit

Es sind Maßnahmen ergriffen worden, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind.

Maßnahmen:

  • Daten werden regelmäßig gesichert
  • die Wiederherstellung der Sicherungen wird regelmäßig getestet
  • sicherheitsrelevante Updates und Patches werden regelmäßig und zeitnah eingespielt

Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung

  • Auftragskontrolle

    Es sind Maßnahmen ergriffen worden, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden.

    Maßnahmen:

    • Subunternehmer werden sorgfältig ausgesucht
    • Regeln zur Datenverarbeitung werden vertraglich festgelegt
    • Weisungen werden grundsätzlich schriftlich erteilt
  • Datenschutz-Management

    Es sind Maßnahmen ergriffen worden, die eine Steuerung der Datenschutzprozesse ermöglichen und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gewährleisten.

    Maßnahmen:

    • eine Überprüfung der technisch organisatorischen Maßnahmen findet jährlich statt
    • die Informationspflichten (Datenschutzerklärung) werden regelmäßig geprüft
    • alle Mitarbeiter sind auf Vertraulichkeit und Datengeheimnis verpflichtet

Pseudonymisierung und Verschlüsselung

Es sind Maßnahmen ergriffen worden, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten in einer Weise verarbeitet werden, dass die Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen.

Maßnahmen:

  • Verfahren zur Anonymisierung von Daten werden eingesetzt
  • es werden Referenzlisten und Kennnummern eingesetzt, wenn eine personenbezogene Bearbeitung nicht erforderlich ist

Anlage 2 zum Auftragsverarbeitungsvertrag: Liste der Unterauftragnehmer

Diese Anlage listet die eingesetzten Unterauftragnehmer auf.

  • Amazon Web Services EMEA SARL
    38 Avenue John F. Kennedy
    1855 Luxemburg
    Luxemburg

    Amazon Web Services (AWS) stellt Cloud-Dienste zum Betrieb der Software des Auftragnehmers in zertifizierten Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union bereit.

    Informationen zum Datenschutz bei AWS können unter https://aws.amazon.com/de/compliance/gdpr-center abgerufen werden.

(C) RPS Planungssysteme GmbH
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